In Folge 80 des PflegeUpdate geht es um das Pflegefachassistenzgesetz und einen Bericht der Bundesregierung zu Reformszenarien für die Pflegeversicherung.
Zum Schluss wie immer die Kurznachrichten!
Wer bis zum Ende hört, weiß auch schon, wo er uns das nächste mal Live sehen kann!
Genießt das Wochenende 😄
Pflegefachassistenzausbildung: Einheitliche Standards in Sicht!
Die Bundesregierung hat einen wichtigen Schritt zur Harmonisierung der Pflegefachassistenzausbildung unternommen. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, die bisher 27 verschiedenen landesrechtlichen Pflegehilfsausbildungen durch eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung zu ersetzen.
Wesentliche Eckpunkte:
- Einheitlicher Ausbildungsname: Pflegefachassistent, Pflegefachassistentin, Pflegefachassistenzperson
- Ausbildungsdauer: 18 Monate, mit der Möglichkeit einer Verkürzung auf 12 Monate bei Berufserfahrung.
- Bundesweit einheitliche Ausbildungsinhalte und Vergütung.
Ziele des Gesetzentwurfs: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betont, dass das Gesetz den Einstieg in den Pflegeberuf erleichtern und gleichzeitig zur Entlastung von Pflegekräften beitragen soll. Die Reform richtet sich auch an internationale Fachkräfte, um den Pflegemarkt attraktiver zu machen.
Stimmen der Verbände: Während der Deutsche Pflegerat und der DBfK den Entwurf grundsätzlich unterstützen, forderten sie ursprünglich eine längere Ausbildungsdauer von 24 Monaten, um die Qualität der Ausbildung sicherzustellen. Der Arbeitgeberverband bpa hingegen plädierte für eine schnellere Ausbildung.
Ausblick: Der Gesetzentwurf soll ab 2026 gelten, der Start der neuen Ausbildung ist für 2027 geplant.
Bericht der Bundesregierung: Zukunftssichere Finanzierung der Pflegeversicherung - aber wie?
Die Bundesregierung hat einen Bericht zur langfristigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) vorgelegt (Drucksache 20/12600). Darin werden verschiedene Szenarien diskutiert, wie die Pflegeversicherung zukunftssicher gestaltet werden kann. Der Bericht stellt erste Ideen dar, konkrete Entscheidungen stehen jedoch noch aus.
Aktuelles System: Die SPV funktioniert als Teilleistungssystem, das heißt, es werden nur reine Pflegekosten übernommen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen weiterhin von den Pflegebedürftigen getragen werden. Eigenleistungen sind ein essenzieller Bestandteil der Pflegeversicherung.
Herausforderungen der SPV:
- Steigende Eigenanteile der Pflegebedürftigen.
- Unausgewogene Lastenverteilung.
- Zunehmende Anzahl an Pflegebedürftigen nach SGB XI.
Reformziele: Das Ziel der Reformen ist eine langfristig stabile Finanzierung. Diskutiert werden vier Szenarien, die von einer Beibehaltung des Teilleistungssystems bis hin zu einer Vollversicherung reichen.
Szenarien im Überblick:
- Weiterführung des Status Quo: Geteilte Verantwortung durch Solidargemeinschaft, Steuerzahlerund private Eigenleistungen.
- Weiterentwicklung des Teilleistungssystems: Begrenzung der Eigenanteile durch verpflichtende private Vorsorge.
- Teilleistungssystem mit solidarischem Kapitalstock: Finanzierung durch Steuermittel und Eigenmittel.
- Vollversicherungssystem: Komplett umlagefinanzierte Pflegeleistungen – allerdings vermutlich mit stark steigenden Kosten.
Kritik: Prof.in Dr.in Martina Hasseler, kritisiert den Bericht in einem Kommentar bei Bibliomed-Pflege scharf. Sie bemängelt, dass er keine echten Lösungen für die strukturellen Probleme der Langzeitpflege biete und sich zu stark auf kurzfristige Maßnahmen konzentriere. Zudem werden soziale Ungleichheiten nicht ausreichend adressiert.
Weitere Diskussionen und eine gesellschaftliche Debatte sind notwendig, um die Zukunft der Pflegeversicherung zu planen!
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